Bau- und Immobilienrecht


Auch in Zeiten der Globalisierung dient die eigen- oder fremdgenutzte Immobilie noch immer als erste Wahl beim Vermögensaufbau und der Altersvorsorge. Dementsprechend sollte sowohl der Erwerb als auch die Einräumung von Grunddienstbarkeiten oder Nießbräuchen (Wohnrechten) mit fachmännischem juristischen Rat begleitet werden.

Gleiches gilt bei Auseinandersetzungen innerhalb von Wohnungseigentümergemeinschaften oder bei der Ausgestaltung von Mietverträgen, unabhängig davon, ob die Immobilie Wohnzwecken dient oder gewerblich genutzt wird.

Auch bei der Errichtung eines Testaments, bei Eheverträgen oder bei Erbfällen mit Auslandsbeteiligungen sollten den grundstücksrechtlichen Besonderheiten ausreichend Aufmerksamkeit geschenkt werden.

Zu unserer langjährigen Mandantschaft gehören verschiedene Bauträger, Investoren, Wohnungsbaugenossenschaften sowie private und gewerbliche Immobilienentwickler. Dadurch können wir Ihnen in allen Bereichen vom Erwerb bis zur Veräußerung rechtlichen Beistand leisten.

Rechtsanwälte:

  • Eberhard Gretz